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World Trade Organisation (Welthandelsorganisation)


WTO-Logo - Welthandelsorganisation - World Trade Organisation Die WTO hat insgesamt 146 Mitgliedsstaaten, welche alle gleichberechtigt sind. Beschlüsse werden nur verabschiedet, wenn ihnen kein Mitgliedsstaat widerspricht (Prinzip der Konsensentscheidung). Sie ist die einzige internationale Organisation, die sich mit der Regelung des Handels zwischen Nationen befasst. Durch ihre Beschlüsse soll Dienstleistungs- und Warenproduzenten sowie Exporteuren und Importeuren dabei geholfen werden, international zu agieren.

Die Arbeit der WTO folgt den drei Abkommen GATT, GATS und TRIPS:
  • GATT (Güter- und Zollabkommen):
    Regelung des Warenverkehrs durch
    • Senkung oder Aufhebung der Zölle für Industriegüter
    • Abbau landwirtschaftlicher Subventionen
    • Abbau von Exportbeschränkungen beim Textilhandel

  • GATS (Dienstleistungsabkommen):
    Regelung des Handels mit Dienstleistungen durch Öffnung der Märkte und Abbau von Handelshemmnissen bei
    • Telekommunikation
    • Banken und Versicherungen
    • Transport
    • Tourismus

  • TRIPS (Abkommen über geistiges Eigentum):
    Schutz von geistigem Eigentum bei
    • Patenten
    • Marken
    • Urheberrecht
    • Industriedesign
    • Computerprogrammen
In diesen drei Bereichen versucht die Welthandelsorganisation konfliktfreien, gleichberechtigten Handel international zu garantieren. Dadurch wird Globalisierung stark vorangetrieben.


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