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Vereinte Nationen (UNO)

Flagge der UNO - Vereinte Nationen - United Nations Organisation
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Flagge der UNO
UNO steht für "United Nations Organisation". Die UNO wurde 1945 in San Francisco als Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg gegründet. Momentan gehören ihr 191 Nationen auf der ganzen Welt an. Sinn und Ziel der UNO ist es, durch internationale Vereinbarungen den Weltfrieden zu sichern, freundschaftliche Beziehungen zwischen den Mitgliedsländern zu schaffen, internationale Probleme gemeinsam zu lösen und Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle zu garantieren. Die UNO ist aus verschiedenen weltweit operierenden Organisationen zusammengesetzt.
Sie besteht aber im Wesentlichen aus fünf voneinander unabhängigen Organen (siehe unten). Diese sind u.a. für das Umweltprogramm (UNEP), das Weltkinderhilfswerk (UNICEF) und das Welternährungsprogramm (WFP) zuständig.

Die Organisation der Vereinten Nationen ist in folgende Organe unterteilt:
  1. Die Generalversammlung ist das zentrale politische Beratungsorgan aller 191 Mitgliedsstaaten. Sie trifft sich einmal im Jahr von September bis Dezember zu einer ordentlichen Jahrestagung, wobei internationale Probleme erörtert werden. Die von ihr ausgesprochenen Empfehlungen (Resolutionen) sind jedoch unverbindlich, da die Versammlung keine ausführende Gewalt besitzt. Außerordentliche Tagungen finden beispielsweise bei zwischenstaatlichen Konflikten oder humanitären Katastrophen statt.
  2. Das bedeutendste und mächtigste Organ in der UNO ist der Sicherheitsrat. Seine Aufgabe ist es, mit der Festsetzung verbindlicher Regeln Konflikte zwischen den Staaten zu vermeiden. Dabei hat er verschiedene Möglichkeiten: z.B. Peacekeeping (Friedenssicherung), Peacemaking (Herstellung des Friedens), Peacebuilding (z.B. Aufbau einer Infrastruktur und Einsetzung einer Regierung). Der UN-Sicherheitsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Die USA, Russland, China, Großbritannien und Frankreich haben einen ständigen Sitz und somit ein Veto-Recht, mit dem sie Entscheidungen blockieren können. Jeweils fünf der zehn weiteren, nicht ständigen Mitgliedsstaaten werden einmal im Jahr von der Generalversammlung auf zwei Jahre gewählt. Bis zum 31. Dezember 2004 war auch Deutschland im Sicherheitsrat vertreten. Von der Bundesregierung um Angela Merkel wird nun für Deutschland ein ständiger Platz im Sicherheitsrat angestrebt. Auch Japan und Indien verfolgen dieses Ziel.
  3. Der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) ist in der UNO für wirtschaftliche und soziale Fragen zuständig. Er untersteht der Generalversammlung und kann keine eigenen Beschlüsse festlegen, sondern hat lediglich beratende Funktion.
  4. Das Rechtsprechungsorgan der Vereinten Nationen ist der Internationale Gerichtshof (in Den Haag, Niederlande). Der Gerichtshof hat die Funktion, Streitigkeiten zwischen zwei Parteien (in diesem Fall nur Staaten) zu klären. Die Urteile des IGH sind bindend. Die 15 Richter werden von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat gewählt und müssen aus fünf verschiedenen Nationen kommen. Bei ihren Urteilen müssen die Richter völlig unabhängig urteilen und dürfen nicht den Vorsitz innehaben, wenn es um ihr Heimatland geht.
  5. Das Sekretariat organisiert die UN. Das Sekretariat hat u.a. die Aufgabe Konferenzen zu organisieren und Berichte bzw. Studien zu verfassen. Vorsitzender des Sekretariats ist der Generalsekretär, der von der Generalversammlung und vom Sicherheitsrat auf fünf Jahre gewählt wird. Dieses Amt wird seit 1997 von Kofi Annan bekleidet. Er ist der höchste Verwaltungsbeamte der UN und oftmals ihr Repräsentant nach außen.
Umweltschutz im Auftrag der UNO als Folge der Globalisierung:
Die erste Weltumweltkonferenz fand am 5. Juni 1972 statt. Dieser Tag wird noch heute als der Weltumwelttag gefeiert. Seitdem fanden in unregelmäßigen Abständen weitere Konferenzen statt und mit der Zeit wurde erkannt, dass sich Armut, Unterentwicklung und Naturzerstörung gegenseitig verstärken und dass die Politik in Zukunft die Entwicklungsarbeit und den Umweltschutz verbinden sollte. Der Begriff "nachhaltige Entwicklung" wurde geprägt und beschreibt eine neue Politik, bei der Wachstum nicht auf Kosten der Umwelt gefördert werden sollte, Ressourcen also nicht planlos ausgebeutet werden sollten. 1992 kam es zur bisher wohl einschlagendsten Konferenz in Rio de Janeiro, auf der weitreichende Programme und Abkommen verabschiedet wurden, so auch die Agenda 21, die alle regionalen, nationalen und globalen Umweltprobleme auflistete und das Kyoto-Protokoll, das die Senkung von Treibhausgasen zum Ziel hat. Am Anfang wehrten sich die USA und Russland jedoch gegen dieses Protokoll. Es konnte also bis November 2004, als Russland die Bestimmungen des Protokolls schlussendlich akzeptierte, nicht in Kraft treten. Dies war der erste wirkliche Erfolg, da die Vorschläge seither unzureichend konkretisiert wurden, bei Nichteinhaltung keine Strafen drohten und Fragen der Finanzierung nicht geklärt wurden und deshalb die Einhaltung der Protokolle nie wirklich ernst genommen wurde. Der Gipfel in Johannisburg war dennoch ein Erfolg, da er zeigte, dass die internationale Staatengemeinschaft überhaupt ein Interesse am globalen Umweltschutz zeigte. Weitreichende Projekte wie der Schutz der Fischbestände oder die Reduzierung von Umweltgiften wurden, wenn auch unzureichend, zumindest in Angriff genommen.


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